Reisebedinungen für Radissimo-Touren
Allgemeine Reisebedingungen für Radissimo-Touren
1. Abschluss des Reisevertrages
Radissimo GmbH („Radissimo“) ist Reiseveranstalter aller in der derzeit gültigen Leistungsausschreibung (z. B. Katalog, Flyer, Internet) als „Radissimo-Tour“ gekennzeichneten Reisen. Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, per Telefon, per Fax oder auf elektronischem Weg erfolgen kann, bietet der Anmelder Radissimo den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt sowie dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Radissimo zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Radissimo informiert den Anmelder über den Vertragsschluss und übersendet eine schriftliche Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Radissimo vor, an das Radissimo für 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Frist das Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung) annimmt.
2. Zahlung
Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung, die auf den Reisepreis angerechnet wird, in Höhe von 20 % des Reisepreises, max. 250 € pro Person, sowie die Versicherungsprämie einer gewählten Reiseversicherung innerhalb von 7 Tagen fällig.
Die Restzahlung auf den Reisepreis ist vollständig und unaufgefordert 21 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere Radissimo nicht mehr nach Ziffer 7.1 zurücktreten kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Radissimo. Sollten die Reiseunterlagen dem Anmelder wider Erwarten nicht mindestens bis zwei Wochen vor Reiseantritt zugehen, hat sich dieser unverzüglich mit Radissimo in Verbindung zu setzen. Die jeweils fällige Zahlung erfolgt per Überweisung in einem Betrag unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungs- und Kundennummer. Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, so ist Radissimo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5.2 orientieren. Stornierungs- oder Rücktrittsentschädigungen sind jeweils nach Erhalt einer Rechnung sofort fällig. Zur Absicherung der Kundengelder hat Radissimo eine Insolvenzversicherung bei tourVERS abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung zugesandt.
3. Leistungen, Preisänderung vor Vertragsschluss
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt bzw. der konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Die im Prospekt genannten Reisepreise sind bindend. Radissimo kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen der Reisepreise erklären und behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- oder Flughafengebühren), oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Radissimo behält sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Radissimo ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, Rechte des Kunden
4.1 Leistungsänderungen: Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Radissimo nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Preisanpassungen: Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Radissimo in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch Radissimo diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Radissimo. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, so verliert Radissimo den Anspruch auf den Reisepreis. Radissimo kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Radissimo gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was Radissimo durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Radissimo kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Radissimo kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises und orientiert am Zeitpunkt des Rücktrittes wie folgt verlangen:
a) Radreisen: Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
Vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 %
Vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50 %
Vom 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt 65 %
Ab Nichtantritt der Reise 80 %
b) Schiffsreisen: Bis zum 85. Tag vor Reiseantritt 10 %
Vom 84. bis 43. Tag vor Reiseantritt 30 %
Vom 42. bis 29. Tag vor Reiseantritt 60 %
Vom 28. vor Reiseantritt 90 %
Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Radissimo kann eine konkret berechnete Entschädigung im Einzelfall fordern, wenn Radissimo nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und wenn Radissimo die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffert und belegt.
5.3 Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung) vorgenommen werden, kann Radissimo ein Umbuchungsentgelt von € 29 pro Person erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf Umbuchung besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.
5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er Radissimo zuvor anzuzeigen hat. Radissimo kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist Radissimo berechtigt, für die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Entschädigung von bis zu € 29 pro Person zu verlangen. Es steht dem Kunden frei, Radissimo nachzuweisen, dass ein Schaden in Form von Umbuchungskosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber Radissimo als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Radissimo ordnungsgemäß angeboten hat, aus vom Reisenden zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Radissimo bezahlt an den Kunden jedoch ersparte Aufwendungen ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an sie zurückerstattet worden sind.
7. Rücktritt und Kündigung durch die Radissimo
7.1 Rücktritt: Radissimo kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, zu dem ihre entsprechende Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechende Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist von Radissimo bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
7.2 Kündigung: Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Radissimo nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
8. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Radissimo als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann Radissimo für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Radissimo ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
9.1 Abhilfe: Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Radissimo kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Radissimo kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
9.2 Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Radissimo innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzende, angemessene Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei Schriftform empfohlen wird. Die Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Radissimo verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von Radissimo für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Radissimo für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Für alle gegen Radissimo gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Radissimo bei Sachschäden bis € 4.100. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung von Radissimo für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunden beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung sowie diejenige unter Ziffer 10.1 gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben ist.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1 Der Kunde muss vor der Reise, ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, selbst prüfen, ob die Teilnahme an Sport- und anderen Ferienaktivitäten mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist. Radissimo empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensmitwirkungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.3 Bei Schäden oder Verlust des Reisegepäcks bei Flugreisen sollte der Reisende auch eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten (siehe Ziffer 12.1).
11.4 Der Reisende hat auf Radtouren die jeweilige Straßenverkehrsordnung zu beachten.
11.5 Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde Radissimo zu informieren hat, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der von Radissimo mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum) falsche Angaben enthalten. Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.
12. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung und Abtretungsverbot
12.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Radissimo geltend zu machen. Es wird empfohlen, dies schriftlich zu tun. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon für die Ansprüche auf Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Radissimo gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
12.2 Reisevertragliche Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und Radissimo Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Radissimo die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
12.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Radissimo ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.
12.4 Reiseleiter sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen Radissimo anzuerkennen.
13. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die in den Katalogen und Reiseunterlagen für Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, von Radissimo gegebenen Informationen über Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Vorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen von Radissimo zu achten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Radissimo hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.
14. Versicherung
Radissimo empfiehlt dem Reisenden dringend den Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruchs- und ggf. einer Auslandsreisekrankenversicherung.
15. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Radissimo und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Radissimo kann an seinem Sitz verklagt werden.
15.2 Datenschutz: Die personenbezogenen Daten, die der Reisende Radissimo zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Reisevertrags mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Radissimo hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
15.3 Radissimo kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Radissimo vereinbart.
Hinweis: Für Partner-Touren gelten gesonderte Reisebedingungen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne jederzeit vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen. Sie erhalten diese in jedem Fall mit der Buchungsbestätigung.
Adresse:
Radissimo GmbH, Hennebergstraße 6, D-76131 Karlsruhe
Tel. +49 (0) 721/354818-0, Fax +49 (0) 721/354818-18
E-Mail: info@radissimo.de, www.radissimo.de
Notfallnummer: Tel. +49 (0) 178/198 02 38
Geschäftsführung: Kristine Simonis
Register-/Steuernr: Amtsgericht Mannheim HRB 703126, USt-ID DE 238256799
Bankverbindung: Commerzbank Karlsruhe, Kto 240161000, BLZ 66040018, IBAN DE686604001802401610 00, BIC COBADEFFXXX
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